Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Sweet & Candy GmbH nachstehend: Sweet & Candy GmbH gegenüber seinen Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.(2) Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Sweet & Candy GmbH nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Sweet & Candy GmbH und den Kunden unterliegen dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Züberwangen SG Sitz des Verkäufers
(4) Die Produktbilder welche im Shop verwendet werden sind identisch mit den Produkten. Es kann jedoch durch Produktionsumstellungen oder ähnliches zu Abweichungen zwischen den Produktbildern und den ausgelieferten Artikeln kommen worauf Sweet & Candy GmbH keinen Einfluss hat.
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
(2.1) Die Präsentation von Waren und die dazugehörigen Angaben im Webshop sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, mittels einer Bestellung ein Kaufangebot abzugeben.(2.2) Nachdem der Kunde mit Zustimmung zu den AGB seine Bestellung im Webshop mittels der Schaltfläche «Kostenpflichtig bestellen» (oder einer sinngemässen Formulierung) verbindlich abgegeben hat, erhält der Kunde eine automatisch generierte Empfangsbestätigung seiner Bestellung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Erhalt dieser Empfangsbestätigung enthält noch keine Zusage, dass das Produkt geliefert werden kann.
(2.3) Der Kunde ist während 20 Werktagen an seine Bestellung gebunden. Jede Annahme einer Kundenbestellung durch Sweet & Candy GmbH steht unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit / Liefermöglichkeit, der korrekten Preisangabe sowie des Zahlungseingangs. Ein für Sweet & Candy GmbH verbindlicher Vertrag kommt erst mit der Übermittlung der entsprechenden (elektronischen) Versandbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware zustande.
(2.4) Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich Sweet & Candy GmbH vor, die Bestellung des Kunden nicht anzunehmen, sodass in Bezug auf die betreffenden Waren kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde schriftlich per E-Mail oder Brief innert 20 Werktagen ab Bestellungseingang informiert. Allfällige für die entsprechenden Waren bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet. Der Kunde kann keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
§ 3 Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk/Lager.Verpackungs- und Versandkosten sind hingegen nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.
§ 4 Zahlung
(1) Die Belieferung der Kunden durch Sweet & Candy GmbH erfolgt gegen Zahlarten welche im Bestellvorgang angeboten werden: Zahlung auf Postkonto, Paypal, Kreditkarte, Twint, Rechnung, Postfinance oder Barzahlung im Geschäft von Sweet & Candy GmbH. Sweet & Candy GmbH stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder per Email oder Brief zugeht.§ 5 Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt und Gefahrübergang
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Sweet & Candy GmbH behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet. Die Kunden Bestellung wird ab einem Bestellbetrag von 90 Chf kostenlos mit B-Post (Economy) versendet und an der vom Kunden angegebene Lieferadresse deponiert. Es erfolgt keine Übergabe gegen Unterschrift. Sollte Der Kunde eine andere Versandart wünschen, wird diese kostenpflichtig.(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Sweet & Candy GmbH verbindlich zugesagt wurde. Ware, die am Lager ist, versendet Sweet & Candy GmbH innerhalb von 5 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Sweet & Candy GmbH um schnellstmögliche Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von maximal 30 Tagen. Lieferzeitangaben beim Artikel im Shop sind nur cirka Angaben und nicht verbindlich. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Sweet & Candy GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. In der Hochsaison (Oktober-März) kann es zu Lieferverzögerungen kommen beim Expressversand von bis zu 1 Tag. Express Versand muss die Bestellung bis 15 Uhr eingegangen sein um am nächsten Tag vormittag geliefert zu sein.
(3) Sweet & Candy GmbH behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Sweet & Candy GmbH das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Sweet & Candy GmbH hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Sweet & Candy GmbH den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und den Kaufpreis innert 30 Tagen erstatten. Der Kunde kann bestimmen, dass der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.Sind einzelne Produkte nicht mehr lieferbar, so fällt der Kaufvertrag lediglich hinsichtlich dieser nicht mehr lieferbaren Produkte dahin.
(4) Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Sweet & Candy GmbH auf den Kunden über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Sweet & Candy GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen, im Eigentum von Sweet & Candy GmbH.(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Sweet & Candy GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Bei Konsumenten behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§ 7 Zur Beachtung bei Transportschäden
(1) Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern.(2) In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.
(3) Bei Versand von Lebensmittel (Süssigkeiten) stellt Sweet & Candy GmbH dem Kunden den gekühlten Versand zur Verfügung bei der Auswahl der Versandmethoden. Wählt der Kunde jedoch keinen gekühlten Versand, haftet Sweet & Candy GmbH nicht für Schäden beim Transport bzw. durch Hitze entstandene Schäden ( Fettreif, Zuckerreif )
§ 8 Haftung
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.§ 9 Umtausch und Retouren
Umtausch und Rückgaben sind nicht möglich.§ 10 Kauf auf Rechnung ( Offene Rechnung )
Pflichten des Käufers
Mit der Wahl der Zahlart KAR verpflichten Sie sich zur Bezahlung alles von Ihnen bei den Online-Händlern eingekauften Waren, zzgl. Zinsen und Gebühren (vgl. nachfolgend Option 1 und Option 2). Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Begleichung der Rechnung. Falls der Online-Händler keinen Ratenkauf anbietet, steht nur Option 1 zur Verfügung:
Option 1: Die gesamte Einkaufssumme wird innert der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig. Wir die Zahlung nicht fristgerecht bezahlt, erhebt EC einen Verzugszins ab Einkaufsdatum. Siehe Übersicht der Gebühren Ziff. 5. (www.inkasso-partner.ch/kar)
Option 2 (Teilzahlungsoption): Für den Fall, dass der Online-Händler Ratenzahlungen anbietet, ist der Betrag in drei monatlichen Raten zu bezahlen. Eine Erstreckung der Raten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Ratenzahlungen wird eine Gebühr gemäss Übersicht verrechnet. Es besteht ein Verrechnungsverbot. Dass heisst, Sie sind nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen von EC zu verrechnen.
Inkassoübergabe
Unbezahlte Rechnungen werden nach dem Mahnverfahren ins Inkassoverfahren übergeben. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.00 bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, 1000.0 bis FH 150, 125.00 bis FH 300; 190.00 bis FH 500, 260.00 bis FH 1'000, 350.00 bis FH 2'000, 530.00 bis FH 4'000, 900.00 bis FH 8'000, 1'330.00 bis FH 16'000, 2'000.00 bis FH 32'000, 2'600.00 bis FH 50'000, ab FH 50'000 betragen sie 5.5% der Forderung.
Datenschutzbestimmungen
Einverständniserklärung für die Verwendung Ihrer Daten durch EC
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist unabdingbar, um die Zahlart KAR zu ermöglichen. Mit der Nutzung der Zahlungsart KAR stimmen Sie ausdrücklich zu, dass EC vor und/oder während des Vertragsabschlusses Ihre personenbezogenen Daten, wie Vor- und Nachname; Adresse; Geburtsdatum; E-Mail-Adressen; Festnetz- und mobile Telefonnummer; Informationen zur Bestell- und Zahlungsabwicklung verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Identitäts- und Bonitätsprüfung genutzt. Die Bonitätsprüfung beinhaltet unter anderem IT-gestützte Berechnungen über das Risiko eines späteren Zahlungsausfalles. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma. Der Informationsbestand kann auch in den Bereichen Direktwerbung/Marketing, Bekämpfung der Geldwäscherei oder zum Abgleich mit Sanktionslisten eingesetzt werden.
EC ist weiter berechtigt, bei Gefahr von Missbrauch und Betrug auch öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet zum Zwecke der Identifikation zu nutzen.
Zur Geltendmachung der Forderungen übergibt der Online-Händler die notwendigen Unterlagen wie Auftrag, Bestelldaten, Angaben zum Kunden, Rechnungen, usw. an EC. Diese werden zum Zweck der Forderungsrealisierung bearbeitet. Wenn notwendig, werden Dritte wie Rechtsanwälte oder Ämter beigezogen.
Informationen über die Zahlungsabwicklung können an den Schweiz. Verband Creditreform Gen und auch an Partnerunternehmen weitergeleitet werden, wenn die personenbezogenen Informationen zum gleichen Zweck genutzt werden.
Einverständniserklärung zur Bonitätsprüfung
Mit dem Anwählen der Zahlart KAR prüft EC, ob dieser Wahl unter Berücksichtigung möglicher Zahlungsausfallrisiken entsprochen werden kann. I, Rahmen dieser Prüfung werden dabei von EC Identitäts- und Bonitätsprüfungen aus ihrer eigenen Datenbank abgerufen. Massgeblich für die Gewährlistung der Zahlart KAR sind Bonität und die Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Mit dem Anwählen der Zahlart KAT ermächtigen Sie EC, sämtliche für die Prüfung Ihrer Bonität erforderlichen Auskünfte einzuholen bzw. an Dritte zu erteilen, insbesondere ist EC berechtig bei Behörden, bei Arbeitgebern oder bei anderem geeigneten Information- uns Auskunftsstellen, entsprechende Daten einzuholen. Ausserdem ist EC berechtigt, diese erlangten Daten zu den erwähnten Zwecken zu speichern. EC ist zudem jederzeit berechtigt ohne Angaben von Gründen die Zahlungsart KAR abzulehnen.
Weitere Informationen zur Zahlart KAR finden Sie unter: www.inkasso-partner.ch/kar
Mit der Wahl der Zahlart KAR verpflichten Sie sich zur Bezahlung alles von Ihnen bei den Online-Händlern eingekauften Waren, zzgl. Zinsen und Gebühren (vgl. nachfolgend Option 1 und Option 2). Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Begleichung der Rechnung. Falls der Online-Händler keinen Ratenkauf anbietet, steht nur Option 1 zur Verfügung:
Option 1: Die gesamte Einkaufssumme wird innert der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig. Wir die Zahlung nicht fristgerecht bezahlt, erhebt EC einen Verzugszins ab Einkaufsdatum. Siehe Übersicht der Gebühren Ziff. 5. (www.inkasso-partner.ch/kar)
Option 2 (Teilzahlungsoption): Für den Fall, dass der Online-Händler Ratenzahlungen anbietet, ist der Betrag in drei monatlichen Raten zu bezahlen. Eine Erstreckung der Raten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Ratenzahlungen wird eine Gebühr gemäss Übersicht verrechnet. Es besteht ein Verrechnungsverbot. Dass heisst, Sie sind nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen von EC zu verrechnen.
Inkassoübergabe
Unbezahlte Rechnungen werden nach dem Mahnverfahren ins Inkassoverfahren übergeben. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.00 bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, 1000.0 bis FH 150, 125.00 bis FH 300; 190.00 bis FH 500, 260.00 bis FH 1'000, 350.00 bis FH 2'000, 530.00 bis FH 4'000, 900.00 bis FH 8'000, 1'330.00 bis FH 16'000, 2'000.00 bis FH 32'000, 2'600.00 bis FH 50'000, ab FH 50'000 betragen sie 5.5% der Forderung.
Datenschutzbestimmungen
Einverständniserklärung für die Verwendung Ihrer Daten durch EC
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist unabdingbar, um die Zahlart KAR zu ermöglichen. Mit der Nutzung der Zahlungsart KAR stimmen Sie ausdrücklich zu, dass EC vor und/oder während des Vertragsabschlusses Ihre personenbezogenen Daten, wie Vor- und Nachname; Adresse; Geburtsdatum; E-Mail-Adressen; Festnetz- und mobile Telefonnummer; Informationen zur Bestell- und Zahlungsabwicklung verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Identitäts- und Bonitätsprüfung genutzt. Die Bonitätsprüfung beinhaltet unter anderem IT-gestützte Berechnungen über das Risiko eines späteren Zahlungsausfalles. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma. Der Informationsbestand kann auch in den Bereichen Direktwerbung/Marketing, Bekämpfung der Geldwäscherei oder zum Abgleich mit Sanktionslisten eingesetzt werden.
EC ist weiter berechtigt, bei Gefahr von Missbrauch und Betrug auch öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet zum Zwecke der Identifikation zu nutzen.
Zur Geltendmachung der Forderungen übergibt der Online-Händler die notwendigen Unterlagen wie Auftrag, Bestelldaten, Angaben zum Kunden, Rechnungen, usw. an EC. Diese werden zum Zweck der Forderungsrealisierung bearbeitet. Wenn notwendig, werden Dritte wie Rechtsanwälte oder Ämter beigezogen.
Informationen über die Zahlungsabwicklung können an den Schweiz. Verband Creditreform Gen und auch an Partnerunternehmen weitergeleitet werden, wenn die personenbezogenen Informationen zum gleichen Zweck genutzt werden.
Einverständniserklärung zur Bonitätsprüfung
Mit dem Anwählen der Zahlart KAR prüft EC, ob dieser Wahl unter Berücksichtigung möglicher Zahlungsausfallrisiken entsprochen werden kann. I, Rahmen dieser Prüfung werden dabei von EC Identitäts- und Bonitätsprüfungen aus ihrer eigenen Datenbank abgerufen. Massgeblich für die Gewährlistung der Zahlart KAR sind Bonität und die Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Mit dem Anwählen der Zahlart KAT ermächtigen Sie EC, sämtliche für die Prüfung Ihrer Bonität erforderlichen Auskünfte einzuholen bzw. an Dritte zu erteilen, insbesondere ist EC berechtig bei Behörden, bei Arbeitgebern oder bei anderem geeigneten Information- uns Auskunftsstellen, entsprechende Daten einzuholen. Ausserdem ist EC berechtigt, diese erlangten Daten zu den erwähnten Zwecken zu speichern. EC ist zudem jederzeit berechtigt ohne Angaben von Gründen die Zahlungsart KAR abzulehnen.
Weitere Informationen zur Zahlart KAR finden Sie unter: www.inkasso-partner.ch/kar